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Änderung der Alarm- und Ausrückeordnung

von Admin
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Vorübergehende Änderung der AAO

Zeitlich begrenzte Änderungen der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) können über unser Formular: Abmeldung von Einheiten aus der Einsatzbereitschaft erfolgen.

Zeitlich begrenzt bedeutet: Fahrzeug(e) gehen geplant oder ungeplant in die Werkstatt, Fahrzeug(e) fahren zum Lehrgang, Feuerwehren oder Hilfsorganisationen haben eine Veranstaltung usw.

Alles was die Einsatzfähigkeit der jeweiligen Einheit oder Organisation schwächt muss gemeldet werden!

Kurzfristige Meldungen (sofort oder unter 60 Minuten) können im Ausnahmefall telefonisch bei uns gemeldet werden.

Dauerhafte Änderungen der AAO

Dauerhaften Änderungen der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) können nur über unsere Systembetreuung angestoßen werden. Bitte kontaktieren Sie dazu die Kollegen unter Systembetreuung.

Damit die Leitstelle im Bedarfsfall die Wehrführungen, Ortsverbandsvorsitzenden, Vereinsvorsitzende bzw. Stellvertretungen kontaktieren kann, ist es erforderlich, dass die notwendigen Kontaktdaten (Telefon, Adresse ) in der Leitstelle hinterlegt sind. Dies wird für die Feuerwehren seit Oktober 2021 aus dem Feuerwehrverwaltungsprogramm Fox112 automatisiert an uns gemeldet.

Bei Änderungen der Erreichbarkeiten der Wehrführungen erhalten wir automatisch eine Mail und können die Änderungen in Fox abrufen.

Damit erhoffen wir uns eine bessere Qualität der Datenversorgung und eine Erleichterung bei den Feuerwehren. Änderungen müssen also nur noch in Fox112 gepflegt und nicht mehr aktiv an uns gemeldet werden.

Leider geschieht dies noch zu selten, so dass wir in vielen Fällen Personen am Telefon haben, die schon längst nicht
mehr zuständig sind. Das kostet vor allem Zeit bei der Einsatzbearbeitung!

Für THW, DLRG und andere Organisationen gilt diese automatische Lösung leider nicht! Diese können Änderungen über das Formular: Änderung der Erreichbarkeit von Personen melden.

Falls Sie andere Fragen oder Probleme haben kontaktieren Sie bitte unsere Systembetreuung.

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