Unsere Aufgaben als Leitstelle ergeben sich aus dem Brandschutzgesetz, dem Rettungsdienstgesetz, dem Katastrophenschutzgesetz, weiteren Gesetzen und diversen Dienstanweisungen der einzelnen Gebietskörperschaften. Dazu zählen unter anderem:
- Annahme von Notrufen unter der 112
- Annahme und Koordinierung von Krankentransporten unter der Nummer 19 222
- Annahme von Alarmen von angeschlossenen Brandmeldeanlagen
- Annahme von sonstigen Anrufen unter anderen Amtsnummern
- Weiterleitung von Notrufen und Hilfeersuchen an weitere Stellen (Polizei, andere Leitstellen und Einsatzdienste)
- Alarmierung von Feuerwehren, Rettungsdiensten und Hilfsorganisationen
- Disposition und Alarmierung von Rettungshubschraubern
- Entgegennahme von Rückmeldungen zu Einsätzen
- Unterstützung der Einsatzkräfte bei allen dienstlichen Anliegen
- Weiterleitung von Hilfeersuchen an Rufbereitschaften der Jugend- und Gesundheitsämter der drei Gebietskörperschaften außerhalb der Geschäftszeiten
- Organisation von Intensivtransporten zwischen Krankenhäusern in Zusammenarbeit mit der KOST SH (Koordinierungsstelle für Sekundärtransporte Schleswig-Holstein)
- Koordinierung von grenzüberschreitenden Einsätzen zwischen Dänemark und Deutschland
- Dokumentation der Einsätze
- Zusammenarbeit mit den Stäben der Gebietskörperschaften
- Zusammenarbeit mit den Führungskräften der Gebietskörperschaften