Vernetzung von Rettungsdienst, Klinken und Leitstellen
Behandlungs-Kapazitäts-Nachweis – Ein sehr sperriges deutsches Wort, dessen Sinn sich einem vielleicht nicht sofort erschließt.
Dieses System soll die Qualität und Zusammenarbeit im Rettungsdienst zwischen Leitstellen, Rettungsdiensten und Krankenhäusern überwachen und verbessern.
Seit dem 3.4.2023 befindet sich das System im landesweiten Testbetrieb.
Folgende Funktionen sind vorgesehen:
- Finden der nächstgelegenen, geeigneten Behandlungseinrichtung (Krankenhausabteilung)
- Lenkung von Patientenströmen
- Zuweisung von Patienten bei Bedarf durch Rettungsdienste oder Leitstellen
- Nachträgliche Qualitätskontrolle der einzelnen Einsätze
Ablauf
- Krankenhäuser geben durchgehend ihre freien Betten der einzelnen Fachrichtungen für die Behandlung von Patient*innen ein. Die Leitstellen können jederzeit die freien Kapazitäten ihrer Krankenhäuser einsehen.
- Ein Notruf geht in der Leitstelle ein. Aufgrund der aufgenommen Daten wählen die Disponent*innen einen dreistelligen Code (DPI = Dispositionsindikation) aus, welche die vermutete Erkrankung darstellt
- Dieser Code wird dem Rettungsdienst auf Funkmelder, Navigationssystem und Tablet als Einsatzstichwort übermittelt. Zusammen mit Patientendaten, Einsatzort und weiteren Daten
- Der Rettungsdienst ermittelt beim Patienten vor Ort einen Code (PZC = Patientenzuweisungscode), der auf seiner Verdachtsdiagnose basiert und trägt diesen in sein Tablet ein
- Bei Abfahrt sucht das Tablet dann das passende Krankenhaus, mit freien Kapazitäten, für die Patient*in heraus
- Im Notfall kann die Rettungswagenbesatzung auch eine Notfallzuweisung tätigen
- Das System übermittelt dem Krankenhaus dann die Patientendaten und die erwartete Eintreffzeit, jeweils berechnet aus den aktuellen Positionsdaten des Rettungswagens. Bei Bedarf kann auch die Leitstelle einen Patienten für den Rettungsdienst anmelden
- Das Krankenhaus erstellt bei der Behandlung einen Diagnosecode, der in das System eingegeben wird.
- Die verschiedenen Daten werden von der “Zentralen Stelle für Rettungsdienst in Schleswig-Holstein AöR” ausgewertet
Quellen und weiterführende Links
- https://www.skverlag.de/rettungsdienst/meldung/newsartikel/behandlungskapazitaetennachweis-soll-versorgungsqualitaet-verbessern.html
- https://www.rettungsdienst.de/news/schleswig-holstein-bekommt-behandlungskapazitaetennachweis-64440
- https://www.pressreader.com/germany/rettungsmagazin/20210625/281621013303285
- Rettungsdienstgesetz Schleswig-Holstein §17 “Rettungsleitstelle” Absatz 6
- https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/Presse/PI/2020/201210_VIII_Landeskrankenhausgesetz.html