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Abmeldungen von Gerätschaften, Fahrzeugen, Einheiten usw. sind für uns nur relevant, wenn es die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) betrifft.
Die Meldung erfolgt am besten über das jeweilige Formular.
- Formular: Abmeldung von Einheiten aus der Einsatzbereitschaft
- Formular: Abmeldung von Gerätschaften und Sonderfahrzeugen