Hilfe bei psychischen Erkrankungen

von Admin
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Foto von Samuel Austin auf Unsplash

Leiden Sie, Angehörige oder Freunde unter einer akuten oder chronischen psychischen Erkrankung oder einer Suchtproblematik gibt es mehre Wege zur Hilfe:

Suchterkrankungen

Leiden Sie oder jemand anderes an einer Suchterkrankung, ist der Hausarzt oder die Hausärztin die erste Anlaufstelle. Von dort kann die weitere Versorgung über Fachärzte und Fachkliniken erfolgen.

Bitte wenden Sie sich bei akuten Suchtproblematiken oder Wünschen nach Entgiftung außerhalb der Öffnungszeiten der Hausarztpraxis an den Kassenärztlichen Notdienst.

Der Rettungsdienst kann Sie nicht einfach in die nächste Suchtklinik fahren!

Einweisung in die Psychiatrie (nach PsychHG)

Für Menschen, die freiwillig in die Psychiatrie gehen möchten, ist der Hausarzt oder die Hausärztin die erste Anlaufstelle. Von dort kann die weitere Versorgung über Fachärzte und Fachkliniken erfolgen.

Bitte wenden Sie sich bei akuten Problematiken außerhalb der Öffnungszeiten der Hausarztpraxis an den Kassenärztlichen Notdienst oder die nächste Anlaufpraxis im Krankenhaus. Der Rettungsdienst kann Sie nicht einfach in die nächste Psychiatrie fahren!

Menschen, welche nicht mehr selbst über ihren Zustand klar entscheiden können oder sich selbst oder andere gefährden, können auch gegen ihren Willen in ein Krankenhaus auf eine psychiatrische Station eingewiesen werden. Dies muss der jeweilige Amtsarzt feststellen. Nach der Feststellung kann die Amtsärztin bei der Leitstelle einen Krankentransport in die Psychiatrie anfordern. Ihr zuständiges Gesundheitsamt erreichen Sie unter den jeweiligen Links unten auf dieser Seite.

Privatpersonen können nicht direkt einen Krankentransport oder einen Rettungswagen zur Einweisung in die Psychiatrie bestellen!

Suizidabsichten

Wenn Sie sich oder eine andere Person das Leben nehmen möchten oder mit dem Gedanken daran spielen wenden Sie sich bitte an den Kassenärztlichen Notdienst oder die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 oder sprechen Sie mit jemand Vertrautem um sich Hilfe zu holen!

Der Rettungsdienst kommt erst, wenn sich eine Person bereits etwas angetan hat (Selbstverletzungen, Tabletten, usw.).

Bei der Androhung von Suizid wählen Sie bitte die Notrufnummer der Polizei 110!

Quellen und weiterführende Links

Stadt Flensburg
Kreis Schleswig-Flensburg
Kreis Nordfriesland

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