
Wie bekommt die Feuerwehr eigentlich Bescheid wenn es brennt? Die Frage kommt regelmäßig auf.
Ganz früher wurde mit dem Horn im Dorf alarmiert, später gab es dann Sirenen. Wie sieht es heute aus?
Das ganze wollen wir mal an einem kurzen Beispiel verdeutlichen:
1.

Es wird brennendes Haus entdeckt.
3.

Die Disponent:innen erfragen die wichtigsten Daten zum Einsatz, wie die genaue Adresse und was genau passiert ist.
4.
FEU
Dann entscheiden sie sich für ein Szenario.
Zum Beispiel: „FEU – Feuer Standard“.
5.

Das Einsatzleitsystem errechnet aus dem Szenario und dem Einsatzort welche Feuerwehr(n) alarmiert werden soll(en).
Die Alarmierung geht an die digitalen Funkmeldeempfänger (DME = Pager, Pieper) der Kamerad:innen der Feuerwehren. Auch die Sirenen werden heute über das digitale Alarmierungsnetz angesteuert. Teilweise werden über Funkmelder auch Türen geöffnet oder Licht angeschaltet.
Funkmelder (Pager)
Sirene
Zusatzalarmierung
Alarmdepesche
Parallel dazu wird eine Alarmdepesche per Email verschickt. Diese Depesche kann im Gerätehaus automatisch ausgedruckt und parallel auch digital ausgewertet werden. Mittels Texterkennung und Software können sich Feuerwehren auf Bildschirmen und Tablets den Einsatzort und mitalarmierte Kräfte anzeigen lassen. Auch eine zusätzliche Information auf das Smartphone ist möglich.
Wichtiger Hinweis zur Zusatzinformation (umgangssprachlich "Zusatzalarmierung")
Zusätzliche Systeme zur Information der Einsatzkräfte, im Sprachgebrauch „Zusatzalarmierung“ genannt, sind keine offizielle Alarmierung im Sinne der Technischen Richtlinie der Behörden- und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS)!
Die Einsatzdepesche wird von uns per E-Mail über das Internet versendet. Wir haben also keinen Einfluss darauf ob und wann die E-Mail ankommt.
Und wir haben auch keinen Einfluss darauf, ob und wann diese E-Mail beim Systemanbieter ausgewertet und dann über das Internet an die Endgeräte versendet wird.
Für uns gelten nur Sirene und Funkmelder als Alarmierungsweg.
Für den Datenschutz müssen die Feuerwehren und Hilfsorganisationen, unter Beachtung der Datenschutzrichtlinien, selbst sorgen.