242
Verhalten bei einem Wildunfall
- Sichern Sie die Unfallstelle mit dem Warnblinker ihres Fahrzeuges ab
- Stellen Sie ein Warndreieck auf
- Setzen Sie einen Notruf über die 112 oder 110 ab
Solange bei einem Verkehrsunfall mit Wild (oder sonstigen Tieren) niemand verletzt wurde oder das Fahrzeug nicht brennt oder Öl ausläuft, ist der richtige Ansprechpartner die Polizei unter der Nummer 110. Wir verbinden Sie dann mit den Kolleg*innen.
Die Kolleg*innen der Polizei haben auch Listen der jeweils zuständigen Jäger. Diese erlösen das Tier bei Bedarf fachgerecht und holen das tote Wild dann ab.