In der Bevölkerung werden die Begriffe Rettungswagen / Krankenwagen/ Notarzt / Notarztwagen oft gleich bedeutend verwendet. Dabei gibt es sehr deutliche Unterschiede:
Kranken-Transportwagen
Ein Krankentransportwagen (KTW) ist ein Fahrzeug des Rettungsdienstes in dem Patient*innen sitzend oder liegend transportiert werden können. Das Fahrzeug ist mit Rettungssanitäter*innen besetzt und besitzt auch eine medizinische Grundausstattung wie Sauerstoff.
Mit dem KTW werden Patient*innen sitzend oder liegend von Zuhause abgeholt und zum Arzt, ins Krankenhaus, zur Dialyse und zurück gebracht.
Für einen Krankentransport muss ein Arzt die medizinische Notwendigkeit feststellen, damit der Transport mit der Krankenkasse abgerechnet werden kann. Privatpatienten oder Selbstzahler bekommen eine Rechnung. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung des jeweiligen Kreises oder der Stadt.
Rettungswagen
Ein Rettungswagen (RTW) ist ein Fahrzeug des Rettungsdienstes in dem Patient*innen bei leichten bis lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen erstversorgt und anschließend in ein Krankenhaus gefahren werden können. Ein RTW ist in Schleswig-Holstein mit zwei Personen besetzt: Einer Notfallsanitäter*in und einer Rettungssanitäter*in. Die Notfallsanitäter*in ist die Führerin des Fahrzeuges, sie hat auch die höhere medizinische Qualifikation. Die Rettungssanitäterin unterstützt bei der Behandlung und fährt das Fahrzeug.
Mit RTW werden bei uns auch Krankentransporte und Notfallverlegungen durchgeführt. Es sind sogenannten Mehrzweckfahrzeuge.
Notarzt
Oft verlangen Anrufer*innen an der 112 sofort den Notarzt. Egal ob für Rückenschmerzen, Bauschmerzen oder einen Ausschlag am Arm. Aber so schnell kommt der “richtige” Notarzt nicht zu Patient*innen nachhause.
Eine Notärzt*in kommt immer dann zum Einsatz, wenn Bewusstsein, Atmung oder Kreislauf beeinträchtigt sind oder die Patient*innen starke Schmerzen haben. Weitere Indikationen sind z. B. schwere Verkehrsunfälle, Stürze aus großen Höhen, starke Blutungen und plötzlich einsetzende Geburten. Und natürlich kann der Rettungswagen vor Ort beim Patienten einen Notarzt bei Bedarf nachfordern. Auch stellt der Notarzt bei Verstorbenen einen vorläufigen Totenschein aus.
Für den Einsatz des Notarzteinsatzfahrzeuges gibt es eine Liste der Bundesärztekammer, wo die jeweiligen Situationen vorgegeben werden. Je nach Einschätzung am Telefon können die Disponent*innen aber auch eine Notärztin gleich mitalarmieren.
Notarztwagen
Früher gab es noch Notarztwagen (NAW). Das war ein Rettungswagen auf dem eine Notärztin und ein Fahrer an Bord waren. Schon lange wird in Schleswig-Holstein aber das sogenannte “Rendezvous-System” praktiziert. Bei diesem System fährt der Notarzt mit seiner Fahrer*in in einem eigenen Fahrzeug, dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF), zum Einsatzort oder trifft sich unterwegs mit dem jeweiligen Rettungswagen (RTW). Das hat den Vorteil, dass er Notarzt viel flexibler eingesetzt werden kann.
Quellen und weiterführende Links:
- https://de.wikipedia.org/wiki/Rettungswagen
- https://de.wikipedia.org/wiki/Krankentransportwagen
- https://de.wikipedia.org/wiki/Notarzt
- https://de.wikipedia.org/wiki/Notarztwagen
- https://de.wikipedia.org/wiki/Notarzteinsatzfahrzeug