In der Regel ist ein Feuerwehreinsatz bei Unfällen oder Bränden kostenfrei. Egal ob Sie für sich selbst oder für jemand anderes Hilfe rufen.
Nach dem Brandschutzgesetz ist..
Der Einsatz der öffentlichen Feuerwehren .. für die Geschädigten unentgeltlich bei
1. Bränden und Rauchwarnmeldeeinsätzen,
2. der Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse verursacht werden.Brandschutzgesetz §29 Kosten
Es gibt allerdings gewisse Einsätze, wo die Feuerwehr eine Rechnung schicken kann.
Bei..
1. vorsätzlicher Verursachung von Gefahr oder Schaden,
2. vorsätzlicher grundloser Alarmierung der Feuerwehr,
3. eines Fehlalarms einer Brandmeldeanlage,
4. einer bestehenden Gefährdungshaftung,
5. einer gegenwärtigen Gefahr, die durch den Betrieb eines Kraft-, Luft- Schienen- oder Wasserfahrzeuges entstanden ist und
6. von Aufwendungen für Sonderlöschmittel bei Bränden in Gewerbe- und Industriebetrieben.Brandschutzgesetz §29 Kosten
Jede Stadt und Gemeinde kann eine Feuerwehrgebührensatzung aufstellen. Dort sind dann die Kosten für Fahrzeuge und Personal vorgegeben.
Die Kosten für einen Einsatz berechnen sich dann aus der Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge, Feuerwehrleute und der Einsatzzeit. Für einen absichtlich erzeugten Unfugalarm können so leicht tausende von Euro zusammen kommen.