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Einen Krankentransport richtig bestellen

von Admin
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Krankentransport – So geht es richtig

KTW Falck
KTW der Firma Falck. Foto: Benjamin Nolte

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung definiert einen Krankentransport so:

“Krankentransporte sind Fahrten mit einem Krankentransportfahrzeug. Sie können erforderlich sein, wenn der Patient unterwegs eine medizinisch-fachliche Betreuung oder eine besondere Fahrzeugausstattung benötigt. Ein Grund kann auch sein, dass damit die Übertragung einer schweren, ansteckenden Krankheit des Patienten vermieden werden kann.”

Quelle: https://www.kbv.de/html/krankentransport.php

Krankentransporte werden von den Krankenkassen erstattet für:

  • Medizinisch notwendige Fahrten zu stationären oder ambulanten Behandlungen im Krankenhaus
  • Rückfahrten von der Behandlung aus dem Krankenhaus (in Ausnahmefällen auch zur Arztpraxis, das entscheidet ihr jeweiliger Hausarzt oder Facharzt.
  • Regelmäßige ambulante Behandlungen (Dialyse, Strahlentherapie, usw.)
  • Wenn der Patient oder die Patientin liegen muss
  • Wenn medizinisches Gerät (Sauerstoff, Herzmonitor usw.) erforderlich ist

Für die Bestellung eines Krankentransportes muss eine Verordnung einer Krankenbeförderung von Ihrem Hausarzt oder Facharzt vorliegen. Diese Verordnung, umgangssprachlich der sogenannte “Transportschein”, kann auch vom Arzt nachgereicht und an die zuständige Rettungsdienstverwaltung im Original gesendet werden.

Falls sie privat versichert sind oder ihre Krankenkasse die Transportkosten nicht übernimmt, können sie als Selbstzahler auch die entstehenden Kosten selber tragen.

Die Preise richten sich nach der Gebietskörperschaft (Kreis, Stadt) wo der Transport startet. Bitte erfragen sie bei der jeweiligen Verwaltung die voraussichtlichen Kosten.

Krankentransporte für die Bereiche Flensburg, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg bestellen Sie bitte nur über die folgende Nummer

0461 oder  04621 oder 04841  + 19 222

Bitte rufen Sie dafür nicht über den Notruf 112 an!

Wie läuft ein Transport ab?

Die Disponent*innen nehmen bei Ihrem Anruf alle wichtigen Daten für den Transport auf und planen ihn, entsprechend der Auslastung des Rettungsdienstes, ein. Es kann aber immer zu zeitlicher Verzögerung durch Notfälle kommen. Notfälle binden gegebenenfalls den Rettungswagen, welcher für Ihren Transport geplant war.

Folgende Daten wollen wir von Ihnen dafür einen Transport haben

  • Rückrufnummer
  • Ihren Namen
  • Wo wir die Patient*in abholen sollen (Ort, Straße, Hausnummer, Etage, Wohnungsnummer, usw.)
  • Kann der Transport sitzend oder liegend stattfinden?
  • Name und Vorname der Patient*in
  • Geburtsdatum
  • Wo wir die Patient*in hinbringen sollen (Ort, Straße, Hausnummer, Etage, Wohnungsnummer, usw.)
  • Grund des Transportes (Einweisung ins Krankenhaus, Entlassung, Fahrt zum Arzt, usw.)
  • Sind die Einweisung die Verordnung einer Krankenbeförderung („Transportschein“) vor Ort?
  • Wiegt die Patient*in über 130kg?
  • Ist die Patient*in infektiös (Krankenhauskeime, Covid19 oder sonstiges)?
  • Sonstige Besonderheiten beim Transport (Sauerstoff nötig, usw.)
  • Abholzeit, Termin beim Arzt usw.

Auch für einen reinen Krankentransport kommt unter Umständen ein Rettungswagen (RTW). Neben den speziellen Krankentransportwagen (KTW) führen auch alle Rettungswagen normale Krankentransporte durch. Die Kosten sind die selben. Sie richten sich nach der jeweiligen Gebührensatzung des Rettungsdienstes in Ihrem Kreis oder Ihrer Stadt.

Ferntransporte

Transporte die weit über Hamburg herausgehen oder die voraussichtlich über mehrere Tage gehen müssen immer speziell geplant und von uns mit der jeweiligen Rettungsdienstleitung abgeklärt werden.

Außerdem gibt es private Anbieter die sich speziell auf Ferntransporte spezialisiert haben. Nutzen Sie dazu bitte die Suchmaschine Ihres Vertrauens.

Kosten

Die Kosten für einen Krankentransport werden jeweils von den durchführenden Städten und Kreisen bzw. Organisationen berechnet. Sie beinhalten in der Regel eine Pauschale plus einen Preis für jeden weiteren Kilometer Fahrtstrecke. Die genauen Preise erfragen Sie bitte bei Bedarf bei den den Gebührenordnungen der jeweiligen Kreise oder der Stadt Flensburg.

Quellen und weiterführende Links

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