Unsere Aufgaben als Leitstelle ergeben sich aus dem Brandschutzgesetz, dem Rettungsdienstgesetz, dem Katastrophenschutzgesetz sowie weiteren gesetzlichen Regelungen und Dienstanweisungen der jeweiligen Gebietskörperschaften. Dazu zählen unter anderem die:
- Annahme des Notrufes 112
- Alarmierung von Feuerwehren, Rettungsdiensten und Hilfsorganisationen
- Anforderung von Rettungshubschraubern über die KOLST SH (Koordinierungsstelle für Luftrettungsmittel und Sekundärtransporte Schleswig-Holstein)
- Annahme von Alarmen von angeschlossenen Brandmeldeanlagen
- Annahme von allen sonstigen Hilfeersuchen wie Hausnotrufen oder Sicherheitszentralen
- Entgegennahme und Dokumentation von Rückmeldungen zu Einsätzen
- Abfrage und Annahme von qualifizierten Krankentransporten unter der Nummer 19 222
- Koordinierung und Alarmierung von qualifizierten Krankentransporten
- Vermittlung von Spezialtransporten an die zuständigen Stellen (Intensivtransporte, Schwerlasttransporte, Ferntransporte)
- Weiterleitung von Notrufen und Hilfeersuchen an weitere Stellen (Polizei, andere Leitstellen und Einsatzdienste)
- Annahme von sonstigen Anrufen unter anderen Amtsnummern
- Unterstützung der Einsatzkräfte bei allen dienstlichen Anliegen
- Weiterleitung von Hilfeersuchen an Rufbereitschaften der Jugend- und Gesundheitsämter der drei Gebietskörperschaften außerhalb der Geschäftszeiten
- Koordinierung von grenzüberschreitenden Einsätzen zwischen Dänemark und Deutschland von Feuerwehren und Rettungsdiensten
- Zusammenarbeit mit den Stäben der Gebietskörperschaften
- Zusammenarbeit mit den Führungskräften der Gebietskörperschaften
- Zusammenarbeit mit sonstigen Ämtern und Stellen

