Die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie die Stadt Flensburg fanden sich sehr frühzeitig zu Gesprächen über eine mögliche Zusammenlegung der drei vorhandenen Leitstellen in Schleswig, Husum und Flensburg zusammen.
Der Leitstellenzweckverband Nord wird geleitet durch den Verbandsvorsteher. Diese Funktion nimmt jeweils einer der Landräte oder der Oberbürgermeister der Stadt Flensburg wahr. Alle vier Jahre wechselt die Aufgabenwahrnehmung zwischen den politischen Spitzen der angeschlossenen Gebietskörperschaften. Die täglichen Geschäfte des Zweckverbandes werden durch den Geschäftsführer, in Personalunion ist dies der Leiter der Leitstelle, wahrgenommen.
Das Zusammenwirken zwischen Verbandsvorsteher und Geschäftsführer / Leiter der Leitstelle wurde im Rahmen einer Geschäftsordnung beschrieben. Die Stellvertretung des Geschäftsführers obliegt dem stellv. Leiter der Leitstelle Nord. Mit Gründung des Verbandes existierten noch eine Fachverwaltung und eine Querschnittsverwaltung, beide wurden aber im Rahmen einer neuen Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt Flensburg zusammengefasst.
Somit ergibt sich eine sehr schlanke und damit wirtschaftlich zu betreibende Betriebsform der Regionalleitstelle Nord. Die Bearbeitung täglicher Vorgänge erfolgt auf der Basis der oben beschriebenen Verwaltungsvereinbarung durch die Querschnittsämter der Stadt Flensburg und durch eine Verwaltungsfachkraft der Berufsfeuerwehr Flensburg, für die der Leitstellenzweckverband Stellenanteile trägt. Die drei Gebietskörperschaften zahlen anteilig die Verbandskosten.