Unsere Aufgaben als Leitstelle ergeben sich aus dem Brandschutzgesetz, dem Rettungsdienstgesetz und diversen Dienstanweisungen der einzelnen Gebietskörperschaften. Dazu zählen unter anderem die..
- Annahme von Notrufen unter der 112
- Annahme und Koordinierung von Krankentransporten unter der Nummer 19222
- Annahme von Alarmen von angeschlossenen Brandmeldeanlagen
- Annahme von sonstigen Anrufen unter anderen Amtsnummern
- Weiterleitung von Notrufen und Hilfeersuchen an weitere Stellen (Polizei, andere Leitstellen und Einsatzdienste)
- Alarmierung von Feuerwehren, Rettungsdiensten und Hilfsorganisationen
- Disposition von Rettungshubschraubern
- Entgegennahme von Rückmeldungen zu Einsätzen
- Unterstützung der Einsatzkräfte bei allen dienstlichen Anliegen
- Weiterleitung von Hilfeersuchen an Rufbereitschaften der Jugend- und Gesundheitsämter der drei Gebietskörperschaften außerhalb der Geschäftszeiten
- Organisation von Intensivtransporten zwischen Krankenhäusern in Zusammenarbeit mit der KOST SH (Koordinierungs-Stelle Schleswig-Holstein)
- Koordinierung von grenzüberschreitenden Einsätzen zwischen Dänemark und Deutschland
- Dokumentation der Einsätze
Aufgaben der verschiedenen Mitarbeiter*innen
Quellen und weiterführende Links
- Rechtsgrundlage: Durchführungsverordnung zum Landesrettungsdienstgesetz Schleswig-Holstein (SHRDG-DVO)
- Rechtsgrundlage: Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein (BrSchG)
Letzte Änderung vor 2 Jahren