Die Abmeldung von Spezialfahrzeugen und speziellen Gerätschaften muss auch der Leitstelle gemeldet werden.
Das betrifft Spezialfahrzeuge und Spezialgeräte, die überörtlich eingesetzt werden wie Bahnerdungsgerät, Drohne, Schaufeltrage, Drehleiter usw.
Formular: Abmeldung von Gerätschaften und Sonderfahrzeugen
Letzte Änderung vor 6 Monaten