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Abmeldung von Gerätschaften und Sonderfahrzeugen

Die Abmeldung von Spezialfahrzeugen und speziellen Gerätschaften muss auch der Leitstelle gemeldet werden.

Das betrifft Spezialfahrzeuge und Spezialgeräte, die überörtlich eingesetzt werden wie Bahnerdungsgerät, Drohne, Schaufeltrage, Drehleiter usw.

Formular: Abmeldung von Gerätschaften und Sonderfahrzeugen

Letzte Änderung vor 6 Monaten

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