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Abmeldung von Einheiten aus der Einsatzbereitschaft

Die Abmeldung einer von Einheiten (Feuerwehren, DRK-Einheiten und Ortsverbände, THW-Ortsverbände usw.) ist für uns als Leitstelle nur relevant, wenn es Auswirkungen auf die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) hat.

Wir alarmieren bei Feuerwehren fast immer die “Mannschaft der Feuerwehr X”, also die Feuerwehr als gesamtes. Dabei spielt es für unser Einsatzleitsystem erstmal keine Rolle welches Fahrzeug oder welche Feuerwehr abgemeldet ist. Nur bei einigen wenigen Feuerwehren werden einzelne Fahrzeuge alarmiert.

Das gleiche Verfahren gilt auch für THW, DRK oder andere Organisationen die von uns alarmiert werden.

Diese Abmeldungen werden bei uns auf der großen Tafel im Leitraum dargestellt. Beim Dispositionsvorschlag des Einsatzleitsystems muss eine Abmeldung dann erkannt und manuell geändert werde. Dies geschieht also nicht automatisch, sondern muss von den Disponent*innen im Blick behalten werden!

So kann es vorkommen, dass die, eigentlich abgemeldete, Einheit anfangs trotzdem alarmiert wird. Zusätzlich aber auch die vertretende Einheit.

Es bietet sich an, die Vertretungswehr/Einheit(en) auch über die Vertretung zu informieren, damit keine doppelte oder gegenseitige Vertretung zustande kommt!

Eine Abmeldung erfolgt am mit unserem Formular:

Abmeldung von Einheiten aus der Einsatzbereitschaft

Sehr dringende und kurzfristige Anfragen (unter einer Stunde) können im Notfall unter der Amtsnummer 0461 – 999 30 704 unter der Angabe der folgenden Daten gemacht werden:

  • Wer meldet ab (Name/Funktion)?
  • Welche Einheit meldet sich ab?
  • Von wann bis wann (Datum/Uhrzeit)?
  • Soll nur eine Stichworterhöhung stattfinden, eine generelle Vertretung oder nur bei bestimmten Stichworten eine Vertretung (Zum Beispiel: Nur bei TH die Feuerwehr XY)?

Letzte Änderung vor 6 Monaten

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