Es gab eine wichtige Änderungen in der Verfahrensanweisung “FMS- und Funkrichtlinie”.
Sie betrifft den Feuerwehreinsatz:
Die als erstes am Gerätehaus eintreffende Einsatzkraft bestätigt die
Verfahrensansweisung VA 2.5.19, Teil 2, Abschnitt 1a
Einsatzübernahme mit dem Status 3.
Erst nach Status 3 (Einsatz übernommen) soll der Status 5 (Sprechwunsch) getastet werden!
Mit Status 3 wird das Fahrzeug dem Einsatz im Einsatzleitrechner zugeteilt, erst dann ist der Sprechwunsch auch dem Einsatz zuzuordnen. Das gilt auch für die Handfunkgeräte von Führungskräften.
Sie finden die aktuelle Richtlinie im Infoportal -> Dokumente.
Letzte Änderung vor 8 Monaten